Besucherregelung – Stand 22.03.2022
Liebe Bewohnerinnen und Bewohner,
liebe Angehörige und Besucher!
Mit Ihrem Besuch bei Ihren Liebsten in unserem Hause tragen Sie in großem Maße zum Wohlbefinden und zur Zufriedenheit unserer Bewohner*innen bei. Darum möchten wir an dieser Stelle von Herzen DANKE sagen, dass Sie sich - zum Wohle Ihrer Lieben, unserer Mitarbeiter und aller anderen Gäste in unserem Hause – bisher so konsequent und verständnisvoll an unsere Vorgaben während der andauernden Pandemie gehalten haben!
Aus diesem Grund bitten wir Sie weiterhin um das konsequente Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln sowie der folgenden Besucherregelungen unseres Hauses:
- Unsere Türen „öffnen“ sich wieder. Bitte koordinieren Sie Ihren Besuch so, dass der Pflegealltag nicht beeinträchtigt wird im Interesse aller Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen.
- Besuche sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Spaziergänge sind jederzeit möglich. Bitte melden Sie Ihren Spaziergang rechtzeitig (einen Tag vorher) im entsprechenden Wohnbereich an, wenn Ihr Angehöriger nach unten gebracht werden soll.
- Zimmerbesuche sind möglich.
- Jeder Besucher darf das Haus mit einem entsprechenden 3G-Nachweis betreten:
- vollständig geimpft, heißt mindestens 2 Impfungen (mind. 14 Tage zurückliegend)
liegen vor
- ein Genesenen-Status liegt vor (nicht älter als 90 Tage)
- ein negativer Antigen-Schnelltest-Nachweis liegt vor bei Ungeimpften
- Sind Sie ungeimpft und möchten Ihren Angehörigen bei uns besuchen und benötigen einen Schnelltest vor Ort, dann können wir diese Testungen durchführen. Jedoch ist hier mit Wartezeit zu rechnen.
- Vor dem Betreten des Hauses sowie während des Besuches (innerhalb und außerhalb) müssen alle vorgegebenen Maßnahmen für einen wirksamen Schutz der Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen vor Infektionen eingehalten werden (Händedesinfektion, optische Temperaturmessung, Einhalten aller Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen, Mindestabstand von 1,5m zu allen Personen, Tragen einer FFP2-Maske – im öffentlichen Bereich, sowie auch während des gesamten Besuches im Zimmer)
- Zum Aufenthalt in unserem Hause stehen die privaten Räume der Bewohner*innen zur Verfügung. Der Aufenthalt in allen übrigen Bereichen der Einrichtung ist dem Besuch nicht gestattet.
- Besucher werden auf kürzestem Weg zum Zimmer der Bewohner*in gehen und auch von dort wieder direkt das Haus über den Haupteingang/ Rezeption (ggf. mit einem Mitarbeiter) verlassen, um unnötigen Kontakt zu anderen Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen zu vermeiden.
- Das Betreten der Einrichtung ist für Besucher mit Kontakt zu Personen mit bestätigter
CoV-19-Erkrankung nicht gestattet.
- Bei einer wiederholten Missachtung der Besucherregelung oder der Hygiene- und Verhaltensregeln wird der Besucher des Hauses verwiesen.
Alle aufgeführten Maßnahmen und auch die Vorgaben vor Ort dienen ausschließlich dem Schutz unserer Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen. Bitte bedenken Sie, dass wir im Falle einer CoV-19-Infektion in unserem Hause voraussichtlich weite Teile unserer Einrichtung für Besucher schließen müssen. Schützen Sie Ihre Lieben, unsere Mitarbeiter*innen und auch sich selbst!
Danke für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis!
Bleiben Sie gesund!
Ihr Sanzeberg-Krisenstab