Besucherregelung – Stand 11.01.2021
Liebe Bewohnerinnen und Bewohner,
liebe Angehörige und Besucher!
Mit Ihrem Besuch bei Ihren Liebsten in unserem Hause tragen Sie in großem Maße zum Wohlbefinden und zur Zufriedenheit unserer Bewohner*innen bei. Darum möchten wir an dieser Stelle von Herzen DANKE sagen, dass Sie sich - zum Wohle Ihrer Lieben, unserer Mitarbeiter und aller anderen Gäste in unserem Hause – bisher so konsequent und verständnisvoll an unsere Vorgaben während der andauernden Pandemie gehalten haben!
Aus diesem Grund bitten wir Sie weiterhin um das konsequente Einhalten der Abstands- und
Hygieneregeln sowie der folgenden Besucherregelungen unseres Hauses:
- Alle Besuche werden durch unsere Mitarbeiter koordiniert. Für eine Anmeldung wenden Sie sich bitte an unseren „Corona-Dienst“ unter Tel: 4763-501. Ohne einen vereinbarten Besuchstermin darf die Einrichtung nicht besucht werden. Die Abstimmung des Besuchstermin muss mindestens einen Tag im Voraus erfolgen.
- Die Anzahl der Besucher pro Bewohner*in ist auf 1 Person begrenzt. Die Dauer des Besuches ist unbegrenzt. Besuche sind jeweils zwischen 10 und 17 Uhr von Mittwoch bis Sonntag möglich.
- Jeder Besucher erhält vor seinem Besuch einen Covid19-Antigen-Schnelltest über den Corona-Dienst des Hauses.
- Ausnahmeregelungen aufgrund außergewöhnlicher Erfordernisse (z.B. bei palliativer Begleitung) sind möglich; hierzu ist die Einrichtungs- bzw. Pflegedienstleitung zu kontaktieren.
- Vor dem Betreten des Hauses sowie während des Besuches (innerhalb und außerhalb) müssen alle vorgegebenen Maßnahmen für einen wirksamen Schutz der Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen vor Infektionen eingehalten werden (Warten vor der Schleuse, Hände-Desinfektion, optische Temperaturmessung, Einhalten aller Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen, Mindestabstand von 1,5m zu allen Personen, Tragen einer FFP2-Maske)
- Eine wahrheitsgemäße Eintragung in das Besucherregister ist verpflichtend. Alle Daten werden gemäß DSGVO geschützt behandelt.
- Zum Aufenthalt in unserem Hause stehen die privaten Räume der Bewohner*innen zur Verfügung. Der Aufenthalt in allen übrigen Bereichen der Einrichtung ist dem Besuch nicht gestattet.
- Besucher werden auf kürzestem Weg zum Zimmer der Bewohner*in gehen und auch von dort wieder direkt das Haus verlassen, um unnötigen Kontakt zu anderen Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen zu vermeiden.
- Das Betreten der Einrichtung ist für Besucher mit Atemwegserkrankungen oder Kontakt zu Personen mit bestätigter CoV-19-Erkrankung nicht gestattet.
- Besuchern und Urlaubsrückkehrern aus Risikoregionen kann nur dann Zutritt gewährt werden, wenn ein CoV-19-Negativ-Befund (PCR-Test) vorgelegt wird (nicht älter als 48 Std.).
- Bei einer wiederholten Mißachtung der Besucherregelung oder der Hygiene- und Verhaltensregeln wird der Besucher des Hauses verwiesen.
Alle aufgeführten Maßnahmen und auch die Vorgaben vor Ort dienen ausschließlich dem
Schutz unserer Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen. Bitte bedenken Sie, dass wir im Falle
einer CoV-19-Infektion in unserem Hause voraussichtlich weite Teile unserer Einrichtung für
Besucher schließen müssen. Durch konsequentes und verantwortungsbewusstes Handeln
können wir dieses Szenario vermeiden. Schützen Sie Ihre Lieben, unsere Mitarbeiter*innen
und auch sich selbst!
Danke für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis!
Bleiben Sie gesund!
Ihr Sanzeberg-Krisenstab