Besucherregelung
Liebe Bewohnerinnen und Bewohner, liebe Angehörige und Besucher!
Mit Ihrem Besuch bei Ihren Liebsten in unserem Hause tragen Sie in großem Maße zum Wohlbefinden und zur Zufriedenheit unserer Bewohner*innen bei. Darum möchten wir an dieser Stelle von Herzen DANKE sagen, dass Sie sich - zum Wohle Ihrer Lieben, unserer Mitarbeiter und aller anderen Gäste in unserem Hause – bisher so konsequent und verständnisvoll an unsere Vorgaben während der andauernden Pandemie gehalten haben!
Aus diesem Grund bitten wir Sie weiterhin um das konsequente Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln sowie der folgenden Besucherregelungen unseres Hauses:
- Bitte koordinieren Sie Ihren Besuch so, dass der Pflegealltag nicht beeinträchtigt wird im Interesse aller Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen.
- Besuche sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Spaziergänge sind jederzeit möglich. Möchten Sie Ihren Angehörigen/ Bekannten vor der Einrichtung in Empfang nehmen, melden Sie Ihren Besuch bitte rechtzeitig an (mindestens 1 Tag vorher).
- Zimmerbesuche sind möglich.
- Besucherinnen und Besucher ab 6 Jahren müssen negativ auf das Corona-Virus getestet sein. Der Nachweis kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Der Testnachweis ist unaufgefordert an der Rezeption vorzuzeigen.
- Vor dem Betreten des Hauses sowie während des Besuches (innerhalb und außerhalb) müssen alle vorgegebenen Maßnahmen für einen wirksamen Schutz der Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen vor Infektionen eingehalten werden (Händedesinfektion, optische Temperaturmessung, Einhalten aller Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen, Mindestabstand von 1,5m zu allen Personen, Tragen einer FFP2-Maske – im öffentlichen Bereich sowie auch während des gesamten Besuches im Zimmer)
- Zum Aufenthalt in unserem Hause stehen die privaten Räume der Bewohner*innen zur Verfügung. Der Aufenthalt in allen übrigen Bereichen der Einrichtung ist dem Besuch nicht gestattet.
- Besucher werden auf kürzestem Weg zum Zimmer der Bewohner*in gehen und auch von dort wieder direkt das Haus über den Haupteingang/ Rezeption (ggf. mit einem Mitarbeiter) verlassen, um unnötigen Kontakt zu anderen Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen zu vermeiden.
- Das Betreten der Einrichtung ist für Besucher mit Kontakt zu Personen mit bestätigter
CoV-19-Erkrankung nicht gestattet.
- Bei einer wiederholten Missachtung der Besucherregelung oder der Hygiene- und Verhaltensregeln wird der Besucher des Hauses verwiesen.
Alle aufgeführten Maßnahmen und auch die Vorgaben vor Ort dienen ausschließlich dem Schutz unserer Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen. Bitte bedenken Sie, dass wir im Falle einer CoV-19-Infektion in unserem Hause voraussichtlich weite Teile unserer Einrichtung für Besucher schließen müssen. Schützen Sie Ihre Lieben, unsere Mitarbeiter*innen und auch sich selbst!
Danke für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis!
Bleiben Sie gesund!
Ihr Sanzeberg-Krisenstab